Die Stadt Bergisch Gladbach hat die Baugenehmigung für die Reaktivierung des ehemaligen Althoff Schlosshotels Lerbach erteilt. Nach der Mitteilung der Stadt vom 25. September 2026 wurde die Genehmigung bei einem Termin vor Ort an die Bauherrschaft übergeben. Wer Projektschritte in seinem eigenen Markt verfolgen will, kann PipeSignals kostenlos testen und die Beobachtung selbst einrichten.
Was genau genehmigt wurde
Die Stadt beschreibt den Umfang eng: Sanierung, Umbau und Erweiterung von drei Bestandsgebäuden. Vorgesehen sind laut Mitteilung unter anderem ein Restaurant, Tagungs- und Veranstaltungsbereiche, ein Wellnessbereich sowie zusätzliche Gästezimmer. Die Verwaltung formuliert zugleich, damit sei eine wesentliche Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten geschaffen. Das ist kein Baustart und keine Eröffnungsankündigung.
Das Bürgerportal Bergisch Gladbach berichtete am selben Tag, dass die Investorenfamilie Landskron-Reissdorf eine Generalsanierung der historischen Gebäude und eine deutliche Erweiterung um einen Tagungs- und Veranstaltungskomplex sowie einen Wellnessbereich plant und die Kölner Dorint-Gruppe das Haus später betreiben soll. Diese Betreiberentscheidung ist älter als die Genehmigung. Radio Berg hielt ebenfalls am 25. September fest, dass ein konkreter Termin für Baustart oder Wiedereröffnung bislang nicht bekannt ist.
Ein Standort, der seit 2015 stillsteht
Das Schlosshotel wurde bis Januar 2015 betrieben und steht seitdem leer, nachdem sich die damalige Eigentümerseite und die Althoff Hotelgruppe über notwendige Sanierungen nicht einig geworden waren. Zwischen der Vorstellung der Pläne im Stadtplanungsausschuss und der jetzigen Genehmigung liegen nach Darstellung des Bürgerportals dreieinhalb Jahre. Der sehr schlechte Zustand der denkmalgeschützten Bauten hat den ursprünglichen Zeitplan verschoben. Das erklärt, warum dieser Verwaltungsakt lokal als Zäsur gilt, obwohl noch kein Bagger steht.
Offen bleibt in den Meldungen vom 25. September vieles, was für eine Ausführung entscheidend ist: keine Investitionssumme, keine Zimmerzahl, keine Flächenangaben, kein General- oder Totalunternehmer, keine vergebenen Gewerke. Auch der denkmalgeschützte Park, der nach historischen Plänen wiederhergestellt werden soll, ist ein eigenes Vorhaben mit eigenem Zeitplan.
Was Lieferanten daraus ableiten können, und was nicht
Gesichert ist der Leistungsumfang dem Grunde nach, nicht der Höhe nach. Eine Genehmigung für Sanierung, Umbau und Erweiterung von drei denkmalgeschützten Gebäuden mit Restaurant, Tagungsflächen, Wellnessbereich und zusätzlichen Zimmern beschreibt die Gewerkegruppen, die später gebraucht werden: Denkmalsanierung und Natursteinarbeiten, Dach und Holzbau, Haustechnik und Regelungstechnik, Brandschutz im Bestand, Spa- und Wassertechnik, Großküchentechnik, Veranstaltungstechnik sowie Zimmerausstattung und Landschaftsbau.
Eine kaufmännische Annahme bleibt dagegen alles, was Volumen und Vergabe betrifft. Aus einer Baugenehmigung lässt sich kein Budget ableiten, und keine der Quellen nennt ein offenes Vergabepaket. Sinnvoll wäre deshalb zuerst die Frage, wer die Ausführungsplanung und die Vergabe steuert, und ob mit einem Generalunternehmer oder in Einzelgewerken gebaut werden soll. Wer im Denkmal arbeitet, sollte zudem belegen können, dass er die Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde kennt.
Der nächste belastbare Schritt wäre eine Meldung über den tatsächlichen Baubeginn oder über die Beauftragung eines Unternehmens. Unser Journal für Hotellerie in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfolgt solche Zwischenschritte. Mit einem kostenlosen Test von PipeSignals lässt sich eine eigene Beobachtung nach Region und Gewerk konfigurieren.
